Slika družine

Alterspension

Für eine Alterspension müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Vollendung des vorgeschriebenen Alters,
  • Vorliegen von Versicherungs-, Beitrags- und Versicherungszeiten ohne Nachkauf in einem bestimmten Umfang
  • Ende der Pflichtversicherung.

 

Allgemeine Voraussetzungen

  • Vollendung des 60. Lebensjahres und Vorliegen von 40 Versicherungsjahren ohne Nachkauf oder
  • Vollendung des 65. Lebensjahres und Vorliegen von 15 Beitragsjahren.

 

Näheres zum Anspruch auf eine Alterspension finden Sie unter …

Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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