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Antworten auf FAQs

Wann sind die Öffnungszeiten hinsichtlich Pensionszahlungen?

Allgemeine Informationen bekommen Sie jeden Arbeitstag

  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr
  • Mittwoch vom  8:00 bis 17:00 Uhr und
  • Freitag vom 8:00 bis 13:00 Uhr.
     

unter der Telefonnummer :

+ 386 1 4745 100

 

oder über das Kontaktzentrum:

Informationen über Abzüge von Ihren von der ZPIZ gezahlten Einkünften

+386 1 4745 901

 

Andere Informationen über Zahlungen seitens der ZPIZ

+386 4745 902

 

Sie können auch am Sitz der Zavod za pokojninsko in invalidsko zavarovanje Slovenije während der Öffnungszeiten vorsprechen:

 

  • Montag von 8:00 bis 12: Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr,
  • Mittwoch von 8:00 bis 12: 00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr und
  • Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr.
     

 

Ich habe einen Bescheid erhalten, wann kann ich mit der Auszahlung der Pensionsleistung rechnen?

Die erste Zahlung einer Pensions- bzw. Invaliditätsleistung  erfolgt in der Regel in einem Monat nachdem der Sektor für Pensionszahlungen den Zahlungsauftrag erhalten hat, unter der Bedingung, dass man mit den Bankverbindungsangaben und der Steuernummer des Beziehers verfügt. Andernfalls wird die Zahlung bis zum Erhalt der erforderlichen Angaben vorläufig eingestellt.

 

Wie kann man auf die Zahlungsdaten durch die Nutzung elektronischer Dienstleistungen zugreifen?

Die Dienstleistung „Nakazila“ (Zahlungen) ist online zugänglich, da sie ein Teil des Systems der elektronischen Dienstleistungen eZPIZ, die die ZPIZ den Benutzern über ihr Webportal erbringt, ist. Aus Gründen der Sicherheit ist für die Nutzung der eZPIZ Dienstleistungen ein qualifiziertes Zertifikat erforderlich.  Das Registrierungs- und Nutzungsverfahren ist auf dem Portal der ZPIZ auf der Webseite Moj eZPIZ beschrieben. Über das Webportal ist die Einsicht in die vergangenen Zahlungen möglich.

 

Ich beziehe eine Hinterbliebenenpension und möchte wissen, bis wann ich eine Schulbestätigung vorlegen soll.

Für Schüler und Studenten, die eine Lehranstalt in der Republik Slowenien besuchen und eine Hinterbliebenenpension erhalten, wird elektronischer Datenaustausch über den aktuellen Status eines Schülers/Studenten mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Sport hergestellt, daher brauchen Schüler/Studenten keine Schulbescheinigung vorzulegen.

 

Schüler und Studenten, die eine Lehranstalt außer der Republik Slowenien besuchen, müssen jedoch zu Beginn jeweiligen Schuljahres eine mit der Nummer des Beziehers versehenen Originalschulbescheinigung auf die folgende Adresse  zukommen lassen:

Zavod za pokojninsko in invalidsko zavarovanje Slovenije, Služba za nakazovanje pokojnin, Kolodvorska 15, 1000 Ljubljana.

 

Hat eine Schulbescheinigung eine begrenzte Gültigkeit (z.B. für das Wintersemester) und um die Einstellung der Zahlung zu vermeiden, muss eine neue Schulbescheinigung in 10 Tagen nach dem Ablaufdatum der Bescheinigung (z.B.  zu Beginn des neuen Semesters, d.h. bis 10. April) vorgelegt werden.

 

Unter welchen Bedingungen kann meine Pension ins Ausland gezahlt werden?

Die Zahlung einer Pension ins Ausland wird durch einen ständigen Wohnsitz des Beziehers bedingt. Das gilt jedoch nicht für die EU-Mitgliedstaaten.

 

Wenn ein Pensionsbezieher, der seinen ständigen Wohnsitz in der Republik Slowenien hat, wünscht, dass seine Pensionsleistung auf ein Bankkonto in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlt würde, muss er dieses Konto dem zuständigen Finanzamt in der Republik Slowenien auf einem DR-02 Formular bekanntgeben.

 

Auf welcher Grundlage ist meine Pensionsleistung gepfändet worden und warum in dieser Höhe?

Pensions- und Invaliditätsleistungen können aufgrund des Vollstreckungs- und Sicherungsgesetzes bzw. der Steuerverfahrensordnung aufgrund eines Vollstreckungstitels (z.B. Vollstreckungsbeschluss, Verfügung des Steueramts über Vollstreckung in Geldleistungen  des Schuldners, Zahlungsverbot) gepfändet werden.

 

Pension and Disability Insurance Institute of Slovenia, Kolodvorska 15, Ljubljana
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