Slika družine

Schutz personenbezogener daten und datenschutzrichtlinie

Bei der Pensions- und Invaliditätsversicherungsanstalt Sloweniens (nachfolgend »die ZPIZ« genannt) sind wir uns bewusst, wie wichtig die Achtung Ihrer Privatsphäre und der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist. Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) hat ein Verantwortlicher die betroffenen Personen über die Verarbeitung der auf sie bezogenen Daten zu informieren.

Nachstehend geben wir einen Überblick über die wesentlichen Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei der ZPIZ, wie sie aus Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung hervorgehen.

1. Verantwortlicher

2. Datenschutzbeauftragter

3. Rechte der betroffenen Personen

4. Näheres über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Webseite der ZPIZ unter https://www.zpiz.si

5. Näheres über die Verarbeitung der im jeweiligen Register der ZPIZ enthaltenen personenbezogener Daten

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1. Verantwortlicher

Verantwortlicher ist Zavod za pokojninsko in invalidsko zavarovanje Slovenije, Kolodvorska 15, 1000 Ljubljana, Matrikelnummer: 5156700000.

Kontaktdaten des Verantwortlichen:

Telefon: 01 4745 100

Fax: 01 4321 046

E-Mail-Adresse: informacije@zpiz.si

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2. Datenschutzbeauftragter

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Jasmina Habulin

E-Mail-Adresse: dpo@zpiz.si

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3. Rechte der betroffenen Personen

Die betroffene Person hat das Recht auf:

- Auskunft über ihre personenbezogenen Daten

- Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten

- Einschränkung der Verarbeitung der auf sie bezogenen Daten

- Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und

- Datenübertragbarkeit.

Dem Antrag der betroffenen Person kann nur dann entsprochen werden, wenn die in der Datenschutz-Grundverordnung und in den bereichsspezifischen Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die betroffene Person, deren personenbezogene Daten (Mobilfunknummer und/oder E-Mail-Adresse) aufgrund ihrer Einwilligung für Zwecke digitaler Versendung von Dokumenten verarbeitet werden, kann die Einwilligung mit dem HIER zur Verfügung stehenden Formular »Erklärung zum Widerruf der Einwilligung« widerrufen.

Wenn Sie meinen, dass in Ihrem Fall gegen das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verstoßen wird, können Sie bei der Aufsichtsbehörde – dem Datenschutzbeauftragten –Widerspruch einlegen.

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4. Näheres über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Webseite der ZPIZ unter https://www.zpiz.si

Die Webseite https://www.zpiz.si/ wird über die ZPIZ-eigene Serverinfrastruktur betrieben.

Personenbezogene Daten, die für den Betrieb der Webseite erforderlich sind, werden nicht an Drittländer, an internationale Organisationen oder an andere Nutzer übermittelt.

Personenbezogene Daten der ZPIZ-Webseitenutzer werden für unterschiedliche Zwecke verarbeitet:

4.1. Besuch der Webseite

4. 2. Cookies

4. 3. Verarbeitung personenbezogener Daten bei Onlinediensten der ZPIZ:

4.3.1. Mein eZPIZ

4.3.2. e Antrag für ALLE

4.3.3. Abruf digitaler Dokumenten

4.3.4. Mein BiZPIZ

4.3.5. Onlineumfrage

 

 

4.1. Besuch der Webseite

Welche Daten: Wenn die Webseite https://www.zpiz.si/ nur zur Einholung von Informationen aufgesucht und daher keine Registrierung oder Anmeldung am jeweiligen Portal vorgenommen wird und wenn keine Formulare ausgefüllt oder personenbezogene Daten  sonst wie übermittelt werden,  werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Die IP-Adresse – die Adresse, die einem bestimmten Computer oder einem anderen Gerät im Internet zugeordnet werden kann, wird durch eine IP-Adresse anonymisiert, die auf der von der ZPIZ verwendeten Firewall generiert wird.

 

4.2. Cookies

Die Webseite der ZPIZ verwendet verschiedene Arten von Cookies.

 

4. 3. Verarbeitung personenbezogener Daten bei den von der ZPIZ angebotenen Onlinediensten (Mein eZPIZ, eAntrag für ALLE, Abruf digitaler Dokumente und Mein BiZPIZ)

 

4.3.1.Onlinedienst Mein eZPIZ

Welche Daten: Die Registrierung am Webportal Mein eZPIZ kann nur von Inhabern eines qualifizierten Zertifikats oder durch die Anmeldung am System SI-PASS vorgenommen werden. Bei der Registrierung und jeweiligen Anmeldung am Portal werden Daten aus dem qualifizierten Zertifikat der betroffenen Person oder ihre im System SI-PASS enthaltenen Identifizierungsdaten erhoben.

Wenn eAnträge im Mein eZPIZ-Dienst eingereicht werden, verarbeitet die ZPIZ nur diejenigen personenbezogenen Daten, die bei der Anmeldung mit einem qualifizierten Zertifikat beziehungsweise über das System SI-PASS jeweils automatisch ins Informationssystem einfließen, sowie diejenigen, die die betroffene Person selbst im eAntrag eingegeben hat.

Zweck: Die ZPIZ benötigt die im qualifizierten Zertifikat enthaltenen Daten bzw. die im System SI-PASS vorhandenen Identifizierungsdaten zur eindeutigen Identifizierung eines registrierten Nutzers. Die Daten, die von der betroffenen Person im eAntrag eingegeben werden, werden zum Zwecke der Entscheidung über den Antrag benutzt.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung

Nutzerkategorien: Daten, die in einem qualifizierten Zertifikat enthalten sind, werden nicht an die Nutzer übermittelt.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Daten, die in einem qualifizierten Zertifikat enthalten sind, werden nicht an Drittländer oder an internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: Die Daten zu den registrierten Nutzern des Portals Mein eZPIZ werden dauerhaft gespeichert.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, kann die betroffene Person die Verarbeitung der in einem qualifizierten Zertifikat enthaltenen Daten durch den Widerruf ihrer Einwilligung nicht verhindern, solange sie über ein Nutzerkonto verfügt, das über das Onlinedienst Mein eZPIZ registriert ist.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Nein. 

o        Muss die betroffene Person personenbezogene Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Ja, die personenbezogenen Daten werden aufgrund der Funktionsmerkmale der Dienste verarbeitet.

Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

4.3.2. Onlinedienst eAntrag für ALLE

Welche Daten: Beim Einreichen von Anträgen über die Dienstleistung eAnträge für ALLE, erhebt die ZPIZ über die Webseite diejenigen personenbezogenen Daten, die die betroffene Person im jeweiligen Antrag selbst eingibt. Die Eingabe der PIN (EMŠO) ist zwingend erforderlich. Um den Antrag erfolgreich abgeben zu können, ist auch die Mobilfunknummer unbedingt anzugeben; die Angabe der E-Mail-Adresse ist hingegen freiwillig.

Zweck: Die Mobilfunknummer und, falls angegeben, die E-Mail-Adresse, werden für die Abgabe eines eAntrags verarbeitet. Für den Abruf digitaler Dokumente der ZPIZ werden die Mobilfunknummer und die E-Mail-Adresse verarbeitet, wenn die betroffene Person sich bei der Abgabe des eAntrags damit einverstanden erklärt hat.  Die von der betroffenen Person im jeweiligen eAntrag eingegebenen auf sie bezogenen Daten werden für die Entscheidungsfindung benötigt. 

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung betreffend die Angabe der Mobilfunknummer und gegebenenfalls der E-Mail-Adresse. Die Grundlage für die Verarbeitung der im jeweiligen Antrag angegebenen personenbezogenen Daten bildet Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung.

Nutzerkategorien: Die Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse (falls angegeben) werden nicht an die Nutzer übermittelt.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse, die zur Abgabe eines eAntrags für ALLE angegeben werden, werden nicht an Drittländer oder an internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung auf der Einwilligung der betroffenen Person beruhen, werden für Zwecke, für die die Einwilligung abgegeben wird, bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet. Die Daten werden auch nach dem Widerruf der Einwilligung aufbewahrt, um die Gültigkeit der Einwilligung nachweisen zu können.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten (Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse), die aufgrund der Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung berührt wird.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Nein. 

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: wird keine Mobilfunknummer angegeben, so ist der Zugriff auf den Onlinedienst eAnträge für ALLE nicht möglich. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist nicht zwingend erforderlich.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

4.3.3. Onlinedienst Abruf digitaler Dokumente

Welche Angaben: Dieser Onlinedienst ermöglicht Zugriff auf die von der ZPIZ ausgestellten Originaldokumenten in digitaler Form durch Eingabe des Identifikationscodes des Dokuments und der Mobilfunknummer oder der E-Mail-Adresse. Das erfolgreich abgeholte Dokument ist über die Unterseite der ZPIZ-Webseite zugänglich. 

Zweck: Aufgrund der eingegebenen personenbezogenen Daten wird der Link zum Dokument, das der Nutzer abrufen möchte, übermittelt.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung

Nutzerkategorien: Die zum Abruf digitaler Dokumente erhobenen Daten werden nicht an die Nutzer übermittelt.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die zum Abruf digitaler Dokumente erhobenen Daten werden nicht an Drittländer oder an internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: Personenbezogene Daten, deren Verarbeitung auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, werden bis zum Widerruf der Einwilligung für Zwecke, für die die Einwilligung abgegeben wird, verarbeitet. Die Daten werden auch nach dem Widerruf der Einwilligung aufbewahrt, um die Gültigkeit der Einwilligung nachweisen zu können.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Wenn die betroffene Person die Einwilligung in die Verarbeitung der Mobilfunknummer und der E-Mail-Adresse zum Abruf digitaler Dokumente abgegeben hat, kann sie diese Einwilligung widerrufen.

Hat die betroffene Person ihre Kontaktdaten bei einmaligem Zugriff auf das Originaldokument anhand des Identifikationscodes des Dokuments übermittelt, so werden die jeweils angegebenen personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Onlinedienstes zum Abruf digitaler Dokumente nur einmal verwendet, wodurch das Widerrufsrecht erschöpft wird.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Nein. 

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: wenn bei der Nutzung des Onlinedienstes zum Abruf digitaler Dokumente keine personenbezogenen Daten angegeben werden, ist der Zugriff auf die Dokumente nicht möglich. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist nicht zwingend erforderlich.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

4.3.4. Onlinedienst Mein BiZPIZ

Welche Daten: Bei der Registrierung und jeder Portalanmeldung werden Daten erhoben, die im qualifizierten Zertifikat der betroffenen Person enthalten sind.

Bei eAnträgen, die der Nutzer über den Onlinedienst Mein BiZPIZ einreicht, werden die in den eAnträgen eingegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet, die bei jeder Anmeldung mit einem qualifizierten Zertifikat automatisch in das Informationssystem einfließen, sowie die personenbezogenen Daten, die die betroffene Person im jeweiligen Antrag eingibt.

Zweck: Die ZPIZ benötigt die im qualifizierten Zertifikat enthaltenen Daten zur eindeutigen Identifizierung eines registrierten Nutzers. Die Daten, die von der betroffenen Person im eAntrag eingegeben werden, werden dafür benutzt, um die Entscheidung über den Antrag treffen zu können.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung

Nutzerkategorien: Die im qualifizierten Zertifikat enthaltenen Daten werden nicht an die Nutzer übermittelt.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die im qualifizierten Zertifikat enthaltenen Daten werden nicht an Drittländer oder an internationale Organisationen übermittelt.

Speicherfrist: Daten zu den registrierten Nutzern des Portals Mein BiZPIZ werden dauerhaft gespeichert.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, kann die betroffene Person die Verarbeitung der in einem qualifizierten Zertifikat enthaltenen Daten durch den Widerruf ihrer Einwilligung nicht verhindern, solange sie über ein Nutzerkonto verfügt, das bei der ZPIZ über den Onlinedienst Mein eZPIZ registriert ist.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Nein. 

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Ja. Die personenbezogenen Daten werden aufgrund der Funktionsmerkmale dieses Dienstes verarbeitet.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

4.3.5. Onlineumfrage

Sämtliche Daten, die die betroffene Person in Beantwortung der Umfrage angibt, werden in anonymer Form erhoben, es sei denn, die betroffene Person entscheidet sich für die Weitergabe einer ihrer auf sie bezogenen Daten. Wenn sie sich dazu entschließt, personenbezogene Daten über sich selbst oder andere Personen zur Verfügung zu stellen, so tut sie dies im Bewusstsein der damit verbundenen Risiken und möglichen Folgen.

In den Fällen, in denen es sich um eine Umfrage handelt, die nicht anonym gestaltet ist, werden die Personen im Voraus informiert und sie geben ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für die in der jeweiligen Umfrage genannten Zwecke.

 

Wurde eine Person per SMS und/oder per E-Mail zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen, beruht die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Kontaktdaten entweder auf der vorherigen Einwilligung der Person bei der Angabe der Kontaktdaten (Artikel 6(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung) oder auf Artikel 6(1)(f) der Datenschutz-Grundverordnung, der die Verarbeitung personenbezogener Daten für andere Zwecke zulässt, wenn ein berechtigtes Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen besteht und sofern die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen.

Welche Daten: Beim Ausfüllen der Onlineumfrage werden die personenbezogenen Daten erhoben, die die betroffene Person in Beantwortung der Onlineumfrage angibt. Die so erhobenen Daten werden nicht gesondert verarbeitet und nicht mit anderen Daten verknüpft.

Zweck: Die ZPIZ verwendet die Daten ausschließlich für Forschungszwecke oder für die in der jeweiligen Umfrage ausdrücklich definierten Zwecke und nutzt sie nicht für Direktmarketingzwecke.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung.

Nutzerkategorien: Die Daten werden nicht an die Nutzer weitergegeben.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer oder an internationale Organisationen übermittelt.

Speicherfrist: Die Daten werden bis zum Widerruf der Einwilligung der betroffenen Person aufbewahrt.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Die betroffene Person kann ihre Einwilligung zur Verarbeitung der im Rahmen der Umfrage übermittelten personenbezogenen Daten widerrufen, indem sie einen entsprechenden Antrag an die E-Mail-Adresse informacije@zpiz.si sendet. Dabei muss sie genau angeben, an welcher Umfrage sie teilgenommen hat.

Ebenso kann die betroffene Person der Verarbeitung ihrer Kontaktdaten (Mobilfunknummer und/oder E-Mail-Adresse) zwecks Durchführung weiterer Onlineumfragen widersprechen und ihren Widerspruch per E-Mail an informacije@zpiz.si senden.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Nein. 

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: wenn die betroffene Person beschließt, an der Onlineumfrage teilzunehmen, hat sie, sofern nicht anders vorgesehen, alle Fragen zu beantworten, damit sie die Umfrage erfolgreich abgeben kann.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

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5. Näheres über die Verarbeitung der im jeweiligen Register der ZPIZ enthaltenen personenbezogener Daten:

Als Verantwortliche verarbeitet die ZPIZ personenbezogene Daten der betroffenen Personen, die in den folgenden Registern enthalten sind, nämlich:

5.1. Register der Bezieher von Leistungen der Pensions- und Invaliditätsversicherung

5.2. Versichertenregister

5.3. Register der Anmeldungspflichtigen

5.4. Register der Leistungszahlungen

5.5. Register der erstellten Gutachten

5.6. Elektronisches Buch der Senate

5.7. Register der Rechtsverletzer

5.8. Register der Bewerber für die ausgeschriebenen Arbeitsstellen

5.9. Register der Videoüberwachung

5.10. Register der Besucher bei der ZPIZ

5.11. Register der Antragsteller nach dem Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen

5.12. Verarbeitung personenbezogener Daten in Dokumentensammlungen bei der Verwaltung von Vermögenswerten

5.13. Register der Antragsteller nach dem Mediengesetz

5.14. Register der Mitglieder des Rates der ZPIZ

 

5.1. Register der Bezieher von Leistungen der Pensions- und Invaliditätsversicherung

Zweck: Durchführung der Pensions- und Invaliditätsversicherung und Abwicklung von Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen und Bearbeitung von Anträgen bei der ZPIZ

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, ZPIZ-2, ZEPDSV, Artikel 7, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 ZMEPIZ-1

Nutzerkategorien: Gesetzlich befugte Nutzer (Artikel 8 Absatz 3 ZMEPIZ-1) und Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Erhalt personenbezogener Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden an Drittländer aufgrund abgeschlossener und ratifizierter zwischenstaatlicher Abkommen übermittelt.

Speicherdauer: Dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Ja, da Pensions- und Invaliditätsversicherungsansprüche in einem Verwaltungsverfahren gewährt werden, hat gemäß ZPIZ-2, ZMEPIZ-1 und ZUP (Verwaltungsverfahrensgesetz) die betroffene Person in ihrem Antrag alle personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten anzugeben.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Stellt die betroffene Person in ihrem förmlichen Antrag keine personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten zur Verfügung, so wird ihr Antrag zurückgewiesen. Sonstige unverbindlichen Daten, die weder von der betroffenen Person zur Verfügung gestellt noch von der ZPIZ von Amts wegen eingeholt werden, werden bei der Entscheidung über den Antrag nicht berücksichtigt. 

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.2. Versichertenregister

Zweck: Durchführung der Pensions- und Invaliditätsversicherung und Abwicklung von Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen und Bearbeitung von Anträgen bei der ZPIZ

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, ZPIZ-2, ZEPDSV, Artikel 7, 11 ZMEPIZ-1.

Nutzerkategorien: Gesetzlich befugte Nutzer (Artikel 8 Absatz 3 ZMEPIZ-1) und Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden an Drittländer aufgrund abgeschlossener und ratifizierter zwischenstaatlicher Abkommen übermittelt.

Speicherdauer: Dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die betroffenen Personen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung ist: Ja, die zur Anmeldung verpflichteten Personen haben nach ZPIZ-2 und ZMEPIZ-1 Daten zu den Versicherten zur Verfügung zu stellen. Wird über die Versicherteneigenschaft in einem Verwaltungsverfahren entschieden, muss gemäß ZPIZ-2, ZMEPIZ-1 und ZUP die betroffene Person in ihrem Antrag alle personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Kommt die zur Anmeldung verpflichtete Person ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nach und stellt sie in ihrem förmlichen Antrag keine personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten zur Verfügung, so wird über die Versicherteneigenschaft von Amts wegen entschieden.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.3. Register der Anmeldungspflichtigen

Zweck: Durchführung der Pensions- und Invaliditätsversicherung und Abwicklung von Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen und Bearbeitung von Anträgen bei der ZPIZ

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, ZPIZ-2, ZEPDSV, Artikel 7, 22 ZMEPIZ-1.

Nutzerkategorien: Gesetzlich befugte Nutzer (Artikel 8 Absatz 3 ZMEPIZ-1) und Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden an Drittländer aufgrund abgeschlossener und ratifizierter zwischenstaatlicher Abkommen übermittelt.

Speicherdauer: Dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Ja. 

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: wenn die zur Anmeldung bzw. zur Bekanntgabe der Versicherungsgrundlagen verpflichtete Person die Daten nicht verfügbar macht, wird die Anmeldung bzw. werden die Versicherungsgrundlagen nicht im Versichertenregister aufgenommen.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.4. Register der Leistungszahlungen

Zweck: Durchführung der Pensions- und Invaliditätsversicherung und Überweisung der von der ZPIZ erbrachten Leistungen.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, ZPIZ-2, Artikel 7, 19 ZMEPIZ-1

Nutzerkategorien: Gesetzlich befugte Nutzer (Artikel 8 Absatz 3 ZMEPIZ-1) und Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden an Drittländer übermittelt für Zwecke und im Umfang, die eine reibungslose Zahlung der gewährten Leistungen ermöglichen.

Speicherdauer: Dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Ja. 

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: werden die erforderlichen Daten, die der ZPIZ nicht vorliegen, nicht zur Verfügung gestellt, so kann dies zur Einstellung der laufenden Zahlungen führen.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.5. Register erstellter Gutachten

Zweck: Durchführung der Pensions- und Invaliditätsversicherung und Abwicklung von Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen und Bearbeitung von Anträgen bei der ZPIZ

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, ZPIZ-2, Artikel 7 und 20 ZMEPIZ-1.

Nutzerkategorien: Gesetzlich befugte Nutzer (Artikel 8 Absatz 3 ZMEPIZ-1) und Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: Dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise:

o      Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Ja, weil die Pensions- und Invaliditätsversicherungsansprüche in einem Verwaltungsverfahren gewährt werden, muss nach ZPIZ-2, ZMEPIZ-1 und ZUP die betroffene Person in ihrem Antrag alle auf ihre Person bezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten angeben.

o            Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Stellt die betroffene Person in ihrem förmlichen Antrag keine personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten zur Verfügung, so wird ihr Antrag zurückgewiesen. Sonstige unverbindlichen Daten, die weder von der betroffenen Person zur Verfügung gestellt noch von der ZPIZ von Amts wegen eingeholt werden, werden bei der Entscheidung über den Antrag nicht berücksichtigt. 

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.6. Elektronisches Buch der Senate

Zweck: Aufstellung der Gutachterkosten

Rechtgrundlage: Artikel 6(1)(c) in 6(1)(b) der Datenschutz-Grundverordnung.

Nutzerkategorien: Gesetzlich befugte Nutzer (Artikel 8 Absatz 3 ZMEPIZ-1) und Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: Dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Ja, weil die Pensions- und Invaliditätsversicherungsansprüche in einem Verwaltungsverfahren gewährt werden, muss gemäß ZPIZ-2, ZMEPIZ-1 und ZUP die betroffene Person in ihrem Antrag alle personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten angeben.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Stellt die betroffene Person in ihrem förmlichen Antrag keine personenbezogenen und sonstigen für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Daten zur Verfügung, so wird ihr Antrag zurückgewiesen. Sonstige unverbindlichen Daten, die weder von der betroffenen Person zur Verfügung gestellt noch von der ZPIZ von Amts wegen eingeholt werden, werden bei der Entscheidung über den Antrag nicht berücksichtigt. 

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.7. Register der Rechtsverletzer

Zweck: Durchführung der Pensions- und Invaliditätsversicherung und der in den Zuständigkeitsbereich der ZPIZ fallenden Bußgeldverfahren.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 206 ZP-1, ZMEPIZ-1.

Nutzerkategorien: Gesetzlich befugte Nutzer (Artikel 204(a) ZP-1).

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: 5 Jahre nach Rechtskraft des Bescheides. Die Unterlagen in Form eines Registers werden dauerhaft und die Hilfsregister 5 Jahre lang aufbewahrt.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise:

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Ja. Die antragstellende Person im Bußgeldverfahren ist dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Wenn die antragstellende Person in einem Bußgeldverfahren die für die Bearbeitung ihres Antrags erforderlichen Daten gemäß ZP und ZUP nicht vorlegt, wird ihr Antrag zurückgewiesen.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.8. Register der Bewerber für die ausgeschriebenen Arbeitsstellen

Zweck: Aufbewahrung der Unterlagen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens in Übereinstimmung mit den für die Arbeitsbeziehungen bzw. die öffentlich Bediensteten geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung, ZJU, ZDR-1.

Nutzerkategorien: Gesetzlich befugte Nutzer (Artikel 204(a) ZP-1).

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: bei erfolgreicher Bewerbung - dauerhaft, bei nicht erfolgreicher Bewerbung - 2 Jahre nach endgültigem Abschluss der Ausschreibung

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise;

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Ja.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Falls nicht überprüft werden kann, ob die Bedingungen des Auswahlverfahrens erfüllt sind, kann die Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle nicht berücksichtigt werden.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.9. Register der Videoüberwachung

Zweck: Schutz von Leib und Leben von Personen, Schutz des beweglichen und unbeweglichen Vermögens, Aufrechterhaltung der Ordnung in den Räumlichkeiten der ZPIZ und Sicherstellung der Kontrolle beim Betreten und Verlassen der Dienst- bzw. Geschäftsräume an den folgenden Adressen: Kolodvorska 15, Ljubljana; Ob železnici 30, Ljubljana; Opekarniška cesta 15 c, Celje; Zagrebška 84, Maribor; Rozmanova 38, Novo mesto; Vadnova 13, Kranj.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(e) der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit Artikel 74 ZVOP-1.

Erläuterung rechtmäßiger Interessen: Sicherheit von Personen und Eigentum und Sicherstellung der Kontrolle beim Betreten und Verlassen der Diensträume unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Bedingungen für die Ausübung der Videoüberwachung stellt ein rechtmäßiges Interesse der ZPIZ dar. Der Schutz der Rechte der betroffenen Person im Zusammenhang mit der Videoüberwachung ist in ZVOP-1 und der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt.

Nutzerkategorien: Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: maximal 1 Jahr

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise;

o        Ist die Bereitstellung personenbezogener Daten eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung: Nein.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Nein. Allerdings ist es nicht möglich, sich beim Betreten der Geschäftsräume der ZPIZ der Videoüberwachung zu entziehen.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.10. Register der Besucher bei der ZPIZ

Zweck: Schutz des Eigentums und Schutz von Leib und Leben betroffener Personen sowie Aufrechterhaltung der Ordnung in Geschäftsräumen der ZPIZ und Kontrolle des Zugangs zu eingeschränkten Bereichen.

Rechtsgrundlage: Artikel 82 ZVOP-1.

Nutzerkategorien: Gesetzlich befugte Nutzer und Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: maximal 3 Jahre.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise;

o        Ist die betroffene Person zur Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich verpflichtet: Ja.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Die Person - der Besucher - muss die in ZVOP-1 geforderten persönlichen Daten angeben. Wenn sie die Informationen nicht zur Verfügung stellt, wird ihr das Betreten der Räumlichkeiten der ZPIZ verweigert.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.11. Register der Antragsteller nach dem Gesetz über den Zugang zu öffentlichen Informationen (ZDIJZ)

Zweck: Durchführung von Verfahren im Zusammenhang mit Anträgen gemäß ZDIJZ.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) der Datenschutz-Grundverordnung und ZDIJZ.

Nutzerkategorien: Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer übermittelt.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise:

o        Ist die betroffene Person zur Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich verpflichtet: Ja.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Werden bei der Beantragung des Zugangs zu öffentlichen Informationen die für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Informationen gemäß ZDIJZ und ZUP nicht vorgelegt, so wird der Antrag zurückgewiesen.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.12. Verarbeitung der in den Dokumentensammlungen enthaltenen personenbezogenen Daten bei der Verwaltung von Vermögenswerten der ZPIZ

Zweck: Durchführung von Verfahren zur Veräußerung von Vermögenswerten der ZPIZ und Abschluss von Kaufverträgen und anderen Verträgen über die Vermögenswerte der ZPIZ.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c) und Artikel 6(1)(b) der Datenschutz-Grundverordnung und Gesetz über die Vermögenswerte des Staates und der selbstverwalteten örtlichen Gemeinschaften.

Nutzerkategorien: Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer oder an internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise:

o        Ist die betroffene Person zur Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich verpflichtet: Ja.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Versäumt es die betroffene Person, die für die Prüfung ihres Angebots erforderlichen Angaben zu machen, wird ihre Bewerbung als unvollständig betrachtet bzw. kann kein Vertrag mit ihr geschlossen werden.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.13. Register der Fragen und Antworten nach dem Mediengesetz

Zweck: Aufzeichnung von Antworten an die Medien.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(e) der Datenschutz-Grundverordnung und des Mediengesetzes.

Nutzerkategorien: Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer oder an internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Da die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung beruht, haben die Betroffenen kein Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen.

Weitere Hinweise:

o        Ist die betroffene Person zur Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich verpflichtet: Ja.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: Werden die erforderlichen Kontaktdaten nicht angegeben, so kann keine Antwort geliefert werden. 

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

5.14. Register der Mitglieder des Rates der ZPIZ

Zweck: Einberufung von Sitzungen des Rates der ZPIZ und Kommunikation zwischen den Ratsmitgliedern.

Rechtsgrundlage: Artikel 6(1)(c), ZPIZ-2 und Artikel 6(1)(a) der Datenschutz-Grundverordnung.

Nutzerkategorien: Nutzer, die eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf personenbezogene Daten auf der Grundlage bereichsspezifischer Rechtsvorschriften vorweisen können.

Auskunft über die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen: Die Daten werden nicht an Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt.

Speicherdauer: dauerhaft.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Mitglieder des Rates der ZPIZ, die ihre Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse angeben, um die Kommunikation mit der ZPIZ zu erleichtern, können ihre Zustimmung zur Verwendung der beiden Angaben widerrufen.

Weitere Hinweise:

o        Ist die betroffene Person zur Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich verpflichtet: Ja. Die Angabe der Mobilfunknummer und der E-Mail-Adresse ist jedoch freiwillig.

o        Muss die betroffene Person ihre personenbezogenen Daten bereitstellen und welche Folgen kann es haben, wenn sie dies unterlässt: wenn die erforderlichen Angaben nicht zur Verfügung gestellt werden, wird die rechtmäßige Wahrnehmung der Aufgaben des Rates der ZPIZ gehindert.

Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling: Eine automatisierte Entscheidungsfindung und/oder Profiling werden nicht durchgeführt.

 

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Aktualisiert am, 13. 4. 2022

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